Ferienapartment Baabe Strand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fßr alle Verträge, die zwischen Svenja Hartmann, Eschenweg 37, 31139 Hildesheim (nachfolgend "Vermieter") und den Mietern der Ferienwohnung (nachfolgend "Mieter") abgeschlossen werden.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der Ăźberlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedĂźrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrßcklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande. Der Vermieter kann die Buchung schriftlich bestätigen.
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter fßr den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenßber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner fßr alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise (Dynamisches Preissystem, siehe Buchungskalender) schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen sowie eine Bearbeitungsgebßhr in HÜhe von 15,00 Euro. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines hÜheren Schadens vorbehalten.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung (50% des Gesamtbetrags sind zum Zeitpunkt der Buchung fällig) oder Sicherheitsleistung (eine erstattungsfähige Kaution i.H.v 200€) zu verlangen.
(6) Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenßber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rßcktritt des Mieters (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters (No Show)
(1) Ein RĂźcktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur RĂźcksichtnahme auf Rechte, RechtsgĂźter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches RĂźcktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien RĂźcktritt vom Vertrag (siehe Preise - Stornierungskonditionen) schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurĂźcktreten, ohne Zahlungs- oder SchadensersatzansprĂźche des Vermieters auszulĂśsen. Das RĂźcktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum RĂźcktritt schriftlich gegenĂźber dem Vermieter ausĂźbt.
(3) Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte VergĂźtung zu verlangen und den Abzug fĂźr ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet,  den vollen Mietpreis zu bezahlen.
(5) Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten HĂśhe entstanden ist.

§ 5 Rßcktritt des Vermieters
(1) Sofern ein kostenfreies RĂźcktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurĂźckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Mieter auf RĂźckfrage des Vermieters auf sein Recht zum RĂźcktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
(4) Bei berechtigtem RĂźcktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

§ 6 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Ferienwohnung
(1) Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Mieter ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur VerfĂźgung.
(2) Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfßgung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung fßr deren vertragsßberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprßche des Mieters werden hierdurch nicht begrßndet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung
Der Vermieter haftet nicht fßr Schäden, die durch hÜhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

§ 8 Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung zur Einsicht aus. Ebenso im Hausflur der Ferienanlage. Schäden sind umgehend zu melden, zu dokumentieren und zu ersetzen.

§ 9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Mieter werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Personenbezogene Daten müssen für die Anmeldung bei der Gemeinde Baabe in einem Meldeschein erfasst werden. Die Erfassung erfolgt mit Hilfe des Tools AVS-Anmeldung. Hier werden auch die notwendigen Kurkarten um personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) erfasst.

§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Ăźbrigen Bestimmungen unberĂźhrt.

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